Sterbehilfe
Freitag, 20.07.2012
Länge: 4:15
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Konflikt um Leben und Tod

Sterbehilfe

Es ist ein Fall, der schon lange für Aufsehen sorgt und die Diskussion um Leben und Tod weiter anheizt. Seine Frau wollte nicht mehr leben - doch konnte sich nicht selber umbringen.  Ulrich Koch begleitete seine querschnittsgelähmte Ehefrau in die Schweiz zum assistierten Selbstmord.

Seitdem kämpft er dafür, dass auch in Deutschland ein tödlicher Medikamentenmix zugelassen wird. Mit seiner Forderung geht  er sogar bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – und der sprach am vergangenen Donnerstag sein Urteil.

Wie es Ulrich Koch auf seinem jahrelangem Kampf ergangen ist und wie die Entscheidung des Gerichtes ausfällt, dazu mehr von Larissa Mass.

>>Mehr zum Thema Sterbehilfe:

Berlin. - Die Sterbehilfe liegt im problematischen Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Verbot und dem Recht auf Selbstbestimmung.


AKTIVE STERBEHILFE ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch hin tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Das Recht grenzt dabei aktives Tun vom bloßen Unterlassen ab.

PASSIVE STERBEHILFE ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Ärzte lebensverlängernde Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Abbruch aktiv erfolgt, also etwa ein Ernährungsschlauch entfernt wird.

INDIREKTE STERBEHILFE ist die Verabreichung starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe auch das Leben verkürzen können. Es ist nicht strafbar, wenn es dem Willen des Patienten entspricht, weil damit ein Tod in Würde ermöglicht wird.

BEIHILFE ZUM SUIZID ist grundsätzlich nicht strafbar. Es ist erlaubt, einem Lebensmüden die tödliche Dosis bereitzustellen. Ein anwesender Sterbehelfer wäre aber zu seiner Rettung verpflichtet. Ruft er keinen Notarzt, sobald der Patient die tödliche Dosis eingenommen hat, würde er sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.

Sterbehilfe in Europa:

Haben Kranke ein Recht auf ein tödliches Medikament, wenn sie ihrem Leben ein Ende setzen wollen?

Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg überlässt dies lieber den einzelnen Staaten - äußert aber Kritik an den deutschen Gerichten.
Nur in 4 von 42 untersuchten Staaten sei es Ärzten erlaubt, Patienten ein tödliches Medikament zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Die Bundesärztekammer hob hervor, dass der Europäische Gerichtshof die Rechtslage in Deutschland unangetastet gelassen habe. Dies sei zu begrüßen.


Im vergangenen Jahr hatte der EGMR in einem Schweizer Fall entschieden, dass Staaten jedenfalls nicht verpflichtet sind, Suizidwilligen ohne ärztliches Rezept ein tödliches Medikament zur Verfügung zu stellen.


Nach Meinung der Deutschen Hospiz Stiftung macht das Urteil des EGMR deutlich, «dass Deutschland sich nicht länger vor der Verantwortung drücken darf, eine klare Position zum assistierten Suizid zu beziehen». Die bereits rechtlich vorhandenen Möglichkeiten, wie beispielsweise die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen und die Inanspruchnahme der Palliativmedizin, sollten stärker genutzt werden.

Kommentare
elke haustein
Ich persönlich finde die Sterbehilfe in Ordnung. Warum soll man Menschen leiden lassen? Jedes Tier kann eingeschläfert werden um ihm Leid zu ersparen.Finde das sollte demjenigen oder einem Angehörigen überlassen werden und nicht der Frau Leuthäuser-Schnarrenberg.

game2809
Ich war persönlich eine der Pflegerinnen dieser Frau und ich fand es tragisch, wie lange sie leiden musste, bis sie endlich ihre letzte Reise antreten durfte. Daher bewundere ich das Engagement von Herrn Koch, damit es andere Menschen einmal einfacher haben können. Für die Familie war es nicht einfach, daher Danke, dass Sie es durchgezogen haben.

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Kommentare

muehlen-franz meint
Es ist ein gelungener Film uber Mühlen
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Valerie Wicke meint
Ups, hat Thomas de Maizière bei seinem Besuch in Munster wirklich "hier wird der Führer-Nachwuchs geprägt ...
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Gehrken Andre meint
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